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Online-Terminvergabe

Öffentliche Bekanntmachungen

Städte und Gemeinden können selbst Rechtsgrundlagen wie Satzungen und öffentliche Bekanntmachungen schaffen. Für das Zustandekommen einer wirksamen Satzung oder Bekanntmachung ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich.

Bekanntmachungen treten mit der Veröffentlichung in elektronischer Form auf dieser Seite in Kraft. Ausnahmen sind in der Bekanntmachungssatzung geregelt.

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