Wir sind zuständig für:
- Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen in und an öffentlichen Straßen
- Erlaubnis von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Festumzüge, Sportveranstaltungen, Volksfeste) » siehe Formulare
- Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte:
- Personen mit Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis können eine EU-weit gültige Ausnahmegenehmigungen beantragen. Neben dem Antrag wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie ein Passfoto benötigt.
- Weiterhin können sachsenweit gültige Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage eines Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit erteilt werden für Personen mit
- Merkzeichen G und
- Merkzeichen B und
- einem Grad der Behinderung von mindestens 80 % auf untere Gliedmaßen / Lendenwirbelsäule
oder alternativ
- Merkzeichen G und
- einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % auf untere Gliedmaßen /Lendenwirbelsäule und
- einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % infolge Funktionsstörungen des Herzens / der Lunge
Neben diesem Antrag wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises benötigt. Die Entscheidung, ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wird auf der Grundlage einer von uns beim Amt für Familie und Soziales eingeholten Stellungnahme getroffen.
- Ausnahmegenehmigungen von Beschränkungen und Verboten der Straßenverkehrsordnung bzw. von einzelnen Verkehrszeichen
- Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot
Bei Fragen zu:
- Ausnahmegenehmigungen vom Verkehrsverbot bei erhöhten Ozonkonzentrationen wenden
- Sie sich bitte an das Landratsamt Mittelsachsen, Untere Straßenverkehrsbehörde
- Erlaubnisse von Schwerlasttransporten wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Mittelsachsen,
- Untere Straßenverkehrsbehörde
- Kfz-Zulassungen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Mittelsachsen
- Anträgen zur Anmeldung für Versammlungen unter freiem Himmel oder/und eines Aufzuges senden Sie bitte an das Landratsamt Mittelsachsen