Aufgabenbereiche:
In diesem Fachbereich werden zudem
vorbereitet und zum Abschluss gebracht.
Für viele bauliche Aktivitäten in unserer Stadt muss das Sachgebiet Liegenschaften/ Abgaben Grund und Boden bereitstellen. Die Stadt benötigt Grundstücke für den Gemeinbedarf, z.B. für den Neubau oder den Ausbau von Gehwegen. Sind private Grundstücke von einer kommunalen Baumaßnahme betroffen, wird der Sachgebietsleiter Liegenschaften/ Abgaben zeitnah in die Kaufverhandlungen eintreten.
Die Stadt Flöha bietet einzelne bebaute und unbebaute Grundstücke zum Kauf oder in Form eines Erbbaurechtsvertrages an.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Liegenschaften/ Abgaben.
Bis zur Beurkundung ist es ein langer Weg. Informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie bitte auch, dass beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis Nebenkosten, wie z.B. Grunderwerbssteuer, Notariats- und Grundbuchkosten anfallen. Sollten Sie eine unvermessene Teilfläche eines Grundstücks erwerben wollen, kalkulieren sie Vermessungsgebühren ein. Auch für die Bearbeitung von Bauanträgen, Auskünften aus dem Liegenschaftskataster sowie für den Kauf von Flurkarten müssen Gebühren gezahlt werden.
Die Einsichtnahme in aktuelle Flurkarten wird im Sachgebiet Liegenschaften/ Abgaben kostenlos ermöglicht.
Eine Einsicht in historische Karten und Besitzstandsbücher kann nach Terminabstimmung ermöglicht werden (Gebühr: 0,51 € je Karte oder Buch, mindestens jedoch 2,56 €).
Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster erhalten auf Antrag die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Behörden, ÖbV und Notare. Anderen Personen wird Auskunft gewährt, wenn sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche oder schützenswerte Belange nicht entgegenstehen (Gebühr: 7,67 € je angefangene Viertelstunde).
Hinweis zu Bodenricht- und Orientierungswertübersicht
Der Marktbericht, in dem außer den Bodenricht- und Orientierungswerten des gesamten Landkreises auch die Darstellung von Geld-, Flächen- und Mengenumsätzen sowie von Durchschnittspreisen in den verschiedenen Teilmärkten und deren Entwicklungstendenzen erfolgt, kann in der Geschäftsstelle des Guachterausschusses in 09599 Freiberg, Frauensteiner Str. 43, eingesehen werden.
Die Broschüre Planen und Bauen - Fachinformationen für Bauherren und Bauwillige gibt Ihnen erste Hilfestellung. Sie liegt in der Stadtverwaltung Flöha aus.
Der Kauf eines Grundstücks bedarf immer der notariellen Beurkundung. Der Notar betreut und berät die Vertragspartner unparteiisch.
Den Notaren stehen für Ihre Amtstätigkeit Gebühren und Auslagen zu. In Deutschland wurde dies einheitlich in der Kostenordnung geregelt. Danach werden die Gebühren nicht nach dem Aufwand der Beurkundung erhoben, sondern nach dem Geschäftswert.
In Flöha steht Ihnen folgendes Notariat zur Verfügung:
Notariat Karin Schäfer
Pufendorfstraße 3
09557 Flöha
Telefon: 03726 / 713497
Telefax: 03726 / 2222
Bürozeiten:
Montag bis Freitag 8.00 - 18.00 Uhr
Gesprächstermine nach Vereinbarung
Amtsgericht Freiberg
Grundbuchamt
Chemnitzer Str. 40
09599 Freiberg
Tel. 03731 / 35890
Geschäftszeiten:
Mo: geschlossen
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do. 9.00 - 12.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Landratsamt Mittelsachsen
Ämter im Landratsamt:
Gutachterausschuss, Bauaufsichtsamt, Untere Denkmalschutzbehörde, Planungsamt, Wohnungsbauförderung, Bauamt, Untere Naturschutzbehörde
Frauensteiner Straße 43
Freiberg
Telefon: 03731 / 7990
Internet Adresse:
www.freiberg-sachsen.de
Geschäftszeiten:
Mo: geschlossen
Di. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do. 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 03726 791 128
Fax: 03726 791-200
eMail: liegenschaften@floeha.de
Adresse: Claußstraße 7, 09557 Flöha
Telefon: 03726 791-140
Fax: 03726 791-200
eMail: m.grunert@floeha.de
Adresse: Claußstraße 7, 09557 Flöha
Telefon: 03726 791-126
Fax: 03726 791-200
eMail: gemeindesteuern@floeha.de
Adresse: Claußstraße 7, 09557 Flöha