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Online-Terminvergabe

Mieten/ Pachten

Wir sind u.a. zuständig für:

  • Abschluss und Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen
  • Abschluss und Beendigung von Nutzungs- und Pflegeverträgen
  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Erbbauverträgen


Sie erhalten bei uns u.a. auch Auskünfte zu einzelnen Abbuchungsverfahren.

Pachtzinsübersicht

unbebaute Grundstücke   0,15€/m²/Jahr
bebaute Grundstücke       0,31€/m²/Jahr
Lagerflächen, Gewerbe   4,00€/m²/Jahr

Landwirtschaft
Ackerland   165,00€/ha/Jahr
Grünland      65,00€/ha/Jahr

Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages gestattet dem Erbbauberechtigten auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererbbar. Der Erbbauvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Damit unterscheidet sich das Erbbaurecht wesentlich von anderen Nutzungsrechten, wie z.B. Pacht oder Miete.
Die Laufzeit eines Erbbaurechtes unterliegt keiner Fristbeschränkung (wie z.B. Miete - 30 Jahre).  Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuchblatt angelegt (Erbbaugrundbuch). Das Erbbaurecht ist beleihbar. Es dient also u.a. als Grundlage zur Finanzierung des Bauvorhabens.

Frau Grunert
Sachgebiet Liegenschaften/ Abgaben

Telefon: 03726 791-140
Fax: 03726 791-200
eMail: m.grunert@floeha.de
Adresse: Claußstraße 7, 09557 Flöha

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