Wir sind u.a. zuständig für:
Sie erhalten bei uns u.a. auch Auskünfte zu einzelnen Abbuchungsverfahren.
Pachtzinsübersicht
unbebaute Grundstücke 0,15€/m²/Jahr
bebaute Grundstücke 0,31€/m²/Jahr
Lagerflächen, Gewerbe 4,00€/m²/Jahr
Landwirtschaft
Ackerland 165,00€/ha/Jahr
Grünland 65,00€/ha/Jahr
Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages gestattet dem Erbbauberechtigten auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererbbar. Der Erbbauvertrag bedarf der notariellen Beurkundung. Damit unterscheidet sich das Erbbaurecht wesentlich von anderen Nutzungsrechten, wie z.B. Pacht oder Miete.
Die Laufzeit eines Erbbaurechtes unterliegt keiner Fristbeschränkung (wie z.B. Miete - 30 Jahre). Für das Erbbaurecht wird ein besonderes Grundbuchblatt angelegt (Erbbaugrundbuch). Das Erbbaurecht ist beleihbar. Es dient also u.a. als Grundlage zur Finanzierung des Bauvorhabens.
Telefon: 03726 791-140
Fax: 03726 791-200
eMail: m.grunert@floeha.de
Adresse: Claußstraße 7, 09557 Flöha