Beiträge nach BauGB und SächsKAG
Wir sind u.a. zuständig für:
- Ermittlung und Erlass von Erschließungsbeiträgen entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung nach BauGB
- Ermittlung und Erlass von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet
- Ermittlung sonstiger Beiträge im Sinne des Bau- und des Kommunalabgabenrechts
Sie erhalten von uns:
- Auskunft zur Entrichtung von Beiträgen im Sinne des Baugesetzbuches und des Kommunalabgabengesetzes